Brauchen Sie Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten?
Sie brauchen Hilfe beim Ankleiden, Aufstehen, Essen oder der Körperpflege? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HE).
Hilflos ist, wer gepflegt oder persönlich überwacht werden muss oder für folgende alltägliche Tätigkeiten dauernd Hilfe benötigt:
- An- und Auskleiden
- Aufstehen/Absitzen/Abliegen
- Essen
- Körperpflege
- Verrichten der Notdurft (z.B. Toilettengang)
- Fortbewegung/Pflege gesellschaftlicher Kontakte
Haben Sie Anspruch? Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Webseite.
Übrigens: Der Bezug einer Hilflosenentschädigung der AHV, der IV oder der Unfallversicherung ist Voraussetzung, dass Angehörige, die regelmässig und unentgeltlich eine hilflose, zuhause lebende Person betreuen, eine Anerkennungszulage beziehen können.
Mehr Informationen zum Thema Betreuung von Angehörigen und das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Webseite.