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WAS Wirtschaft Arbeit Soziales

WAS Wirtschaft Arbeit Soziales

Kurzbeschreibung

WAS Wirtschaft Arbeit Soziales ist das Zentrum für Sozialversicherungen in Luzern. Unter dem gemeinsamen Dach befinden sich die Geschäftsfelder WAS Ausgleichskasse Luzern, WAS IV Luzern, WAS wira Luzern sowie WAS Personal und Dienste.

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Beiträge (6)

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WAS Wirtschaft Arbeit Soziales 23. Februar 2024
Wissen

AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?

Die Schweiz hat im Herbst 2022 Ja gesagt zur Reform AHV 21. Neu wird das Referenzalter für Frauen und Männer einheitlich bei 65 festgelegt. Der Rentenbezug ist flexibel zwischen 63 und 70 möglich. Die Änderungen gelten frühestens ab 2024.

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WAS Wirtschaft Arbeit Soziales 23. Februar 2024
Wissen

Eine Lehre bei WAS – etwas für dich?

WAS Wirtschaft Arbeit Soziales bildet jedes Jahr Lernende in den Berufen Kauffrau / Kaufmann und Informatiker/in EFZ aus. Bist du an einer Lehrstelle in der Stadt Luzern interessiert? Besuche im April, Mai oder Juni 2024 unseren Infoanlass!

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WAS Wirtschaft Arbeit Soziales 23. Februar 2024
Wissen

Betreuen Sie Angehörige?

Angehörige, die regelmässig und unentgeltlich eine hilflose, zu Hause lebende Person betreuen, erhalten als Anerkennung eine Zulage. Die betreuten Personen selbst bekommen einen Gutschein für bestimmte Angebote zur Entlastung. Beide Leistungen werden jährlich ausgerichtet.

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WAS Wirtschaft Arbeit Soziales 3. April 2023
Dienstleistung

Ergänzungsleistungen (EL)

Die Renten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung reichen nicht immer aus, um die Lebenshaltungskosten vollständig zu decken. Für solche Fälle gibt es die Ergänzungsleistungen (EL).

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WAS Wirtschaft Arbeit Soziales 3. April 2023
Dienstleistung

Sozialversicherungen – das ist seit 2023 neu

Im Jahr 2023 konnten die Zulagen, Renten und Beiträge erhöht werden, das Solidaritätsprozent der Arbeitslosenversicherung fällt weg und neu gibt es einen Adoptionsurlaub. Arbeitgebende, Selbständige und Nichterwerbstätige profitieren von tieferen Verwaltungskosten.

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WAS Wirtschaft Arbeit Soziales 3. April 2023
Wissen

AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?

Mit der AHV-Reform wird das Referenzalter für Frauen und Männer einheitlich bei 65 festgelegt. Der Rentenbezug ist flexibel zwischen 63 und 70 möglich. Die Änderungen gelten frühestens ab 2024.

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Über uns

Unter dem Dach von WAS Wirtschaft Arbeit Soziales koordinieren die Ausgleichskasse Luzern, die IV Luzern und wira Luzern ihre Leistungen und Beratungen.

WAS Ausgleichskasse Luzern ist zuständig für eine Vielzahl von Sozialversicherungen und bietet finanzielle Unterstützung in allen Lebenslagen – von der Geburt bis zum Tod.

Bund und Kanton haben WAS Ausgleichskasse Luzern zahlreiche Aufgaben übertragen. WAS fordert Versicherungsbeiträge an die AHV, IV, Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung bei den Arbeitgebenden, Selbständigen und Nichterwerbstätigen ein. Zudem prüft, berechnet und zahlt sie Leistungen aus folgenden Sozialversicherungen:

  • Renten, Taggelder und Erwerbsausfallsentschädigungen der AHV, IV, EO
  • Ergänzungsleistungen (EL) und Überbrückungsleistungen (ÜL)
  • Familienzulagen
  • Prämienverbilligung

Daneben nimmt WAS Ausgleichskasse Luzern weitere Aufgaben wie z. B. die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft sowie die Überprüfung des Krankenversicherungsobligatoriums wahr.

WAS IV Luzern kümmert sich um die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt und die Ausrichtung von Leistungen für erwerbsunfähige Menschen mit einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung.

Die Aufgabe von WAS IV Luzern ist es, Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung nachhaltig einzugliedern, ihre Existenz mit angemessenen finanziellen Mitteln zu sichern und Beiträge für ein selbstbestimmtes Leben zu leisten. Dies erreicht WAS IV Luzern in enger Zusammenarbeit mit den versicherten Personen, den Arbeitgebenden und allen Partnerinnen und Partnern.

WAS wira Luzern vollzieht zahlreiche eidgenössische und kantonale Gesetze in den Bereichen Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsrecht, Schwarzarbeit, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit CH – EU.

Der Bereich Arbeitsmarkt besteht aus fünf Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und der Abteilung Arbeitsmarktliche Angebote (AA). Vier RAV setzen sich für die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von stellensuchenden Personen ein. Das fünfte RAV und die AA erbringen Aufgaben für den ganzen Kanton Luzern, z. B. als zentrale Stelle für Arbeitgebende, Beratung für erwerbslose Jugendliche oder die Planung und Beschaffung eines qualitativ und quantitativ hochstehenden Angebots an geeigneten Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen für Stellensuchende.

Die Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern (ALK) ist für den Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) zuständig.

Die Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) beaufsichtigt die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz in Betrieben. Dazu gehört die unkomplizierte Bewilligung für Sonntags- und Nachtarbeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Weitere Aufgaben sind die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Schutz vor missbräuchlichen Arbeits- und Lohnbedingungen im Bereich des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU und die Arbeitsmarktaufsicht im Auftrag der Tripartiten Kommission Arbeitsmarkt. Ebenfalls ist die KIGA für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie die Kontrolle der Umsetzung der Stellenmeldepflicht nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) verantwortlich.

Der Bereich Kantonale Amtsstelle (KAST) und Recht unterstützt WAS wira Luzern in juristischen Fragen und prüft Anspruchsvoraussetzungen gemäss dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Der Bereich ist zudem für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) zuständig und erteilt in diesem Bereich kantonale Bewilligungen für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih.