Über uns
Unter dem Dach von WAS Wirtschaft Arbeit Soziales koordinieren die Ausgleichskasse Luzern, die IV Luzern und wira Luzern ihre Leistungen und Beratungen.
WAS Ausgleichskasse Luzern ist zuständig für eine Vielzahl von Sozialversicherungen und bietet finanzielle Unterstützung in allen Lebenslagen – von der Geburt bis zum Tod.
Bund und Kanton haben WAS Ausgleichskasse Luzern zahlreiche Aufgaben übertragen. WAS fordert Versicherungsbeiträge an die AHV, IV, Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung bei den Arbeitgebenden, Selbständigen und Nichterwerbstätigen ein. Zudem prüft, berechnet und zahlt sie Leistungen aus folgenden Sozialversicherungen:
- Renten, Taggelder und Erwerbsausfallsentschädigungen der AHV, IV, EO
- Ergänzungsleistungen (EL) und Überbrückungsleistungen (ÜL)
- Familienzulagen
- Prämienverbilligung
Daneben nimmt WAS Ausgleichskasse Luzern weitere Aufgaben wie z. B. die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft sowie die Überprüfung des Krankenversicherungsobligatoriums wahr.
WAS IV Luzern kümmert sich um die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt und die Ausrichtung von Leistungen für erwerbsunfähige Menschen mit einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung.
Die Aufgabe von WAS IV Luzern ist es, Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung nachhaltig einzugliedern, ihre Existenz mit angemessenen finanziellen Mitteln zu sichern und Beiträge für ein selbstbestimmtes Leben zu leisten. Dies erreicht WAS IV Luzern in enger Zusammenarbeit mit den versicherten Personen, den Arbeitgebenden und allen Partnerinnen und Partnern.
WAS wira Luzern vollzieht zahlreiche eidgenössische und kantonale Gesetze in den Bereichen Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsrecht, Schwarzarbeit, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit CH – EU.
Der Bereich Arbeitsmarkt besteht aus fünf Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und der Abteilung Arbeitsmarktliche Angebote (AA). Vier RAV setzen sich für die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von stellensuchenden Personen ein. Das fünfte RAV und die AA erbringen Aufgaben für den ganzen Kanton Luzern, z. B. als zentrale Stelle für Arbeitgebende, Beratung für erwerbslose Jugendliche oder die Planung und Beschaffung eines qualitativ und quantitativ hochstehenden Angebots an geeigneten Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen für Stellensuchende.
Die Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern (ALK) ist für den Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) zuständig.
Die Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) beaufsichtigt die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz in Betrieben. Dazu gehört die unkomplizierte Bewilligung für Sonntags- und Nachtarbeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Weitere Aufgaben sind die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Schutz vor missbräuchlichen Arbeits- und Lohnbedingungen im Bereich des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU und die Arbeitsmarktaufsicht im Auftrag der Tripartiten Kommission Arbeitsmarkt. Ebenfalls ist die KIGA für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie die Kontrolle der Umsetzung der Stellenmeldepflicht nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) verantwortlich.
Der Bereich Kantonale Amtsstelle (KAST) und Recht unterstützt WAS wira Luzern in juristischen Fragen und prüft Anspruchsvoraussetzungen gemäss dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Der Bereich ist zudem für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) zuständig und erteilt in diesem Bereich kantonale Bewilligungen für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih.