WAS Wirtschaft Arbeit Soziales ist das Luzerner Zentrum für Sozialversicherungen. Unter dem gemeinsamen Dach befinden sich die Geschäftsfelder WAS Ausgleichskasse, WAS IV, WAS wira sowie WAS Services.
Unter dem Dach von WAS Wirtschaft Arbeit Soziales koordinieren die Ausgleichskasse Luzern, die IV Luzern und wira Luzern ihre Leistungen und Beratungen.
WAS Ausgleichskasse Luzern ist zuständig für eine Vielzahl von Sozialversicherungen und bietet finanzielle Unterstützung in allen Lebenslagen – von der Geburt bis zum Tod.
Bund und Kanton haben WAS Ausgleichskasse zahlreiche Aufgaben übertragen. WAS fordert Versicherungsbeiträge an die AHV, IV, Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung bei den Arbeitgebenden, Selbständigen und Nichterwerbstätigen ein. Zudem prüft, berechnet und zahlt sie Leistungen aus folgenden Sozialversicherungen:
Daneben nimmt WAS Ausgleichskasse weitere Aufgaben wie z. B. die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft sowie die Überprüfung des Krankenversicherungsobligatoriums wahr.
WAS IV Luzern kümmert sich um die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt und die Ausrichtung von Leistungen für erwerbsunfähige Menschen mit einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung.
Die Aufgabe von WAS IV ist es, Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung nachhaltig einzugliedern, ihre Existenz mit angemessenen finanziellen Mitteln zu sichern und Beiträge für ein selbstbestimmtes Leben zu leisten. Dies erreicht WAS IV in enger Zusammenarbeit mit den versicherten Personen, den Arbeitgebenden und allen Partnerinnen und Partnern.
WAS wira Luzern vollzieht zahlreiche eidgenössische und kantonale Gesetze in den Bereichen Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsrecht, Schwarzarbeit, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit CH – EU.
Der Bereich Arbeitsmarkt besteht aus den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und der Abteilung Arbeitsmarktliche Angebote (AA). Die RAV setzen sich für die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von stellensuchenden Personen ein. Der Bereich Arbeitsmarkt ist zudem die zentrale Anlaufstelle für Arbeitgebende, ist für die Beratung von erwerbslosen Jugendlichen zuständig sowie für die Planung und Beschaffung eines hochstehenden Angebots an geeigneten Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen für Stellensuchende.
Die Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern (ALK) ist für den Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) verantwortlich.
Die Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) beaufsichtigt die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz in Betrieben. Dazu gehört die Bewilligung für Sonntags- und Nachtarbeit. Weitere Aufgaben sind die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Schutz vor missbräuchlichen Arbeits- und Lohnbedingungen im Bereich des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU und die Arbeitsmarktaufsicht. Ebenfalls ist die KIGA für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie die Kontrolle der Umsetzung der Stellenmeldepflicht nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) verantwortlich.
Der Bereich Kantonale Amtsstelle (KAST) und Recht unterstützt WAS wira in juristischen Fragen und prüft Anspruchsvoraussetzungen gemäss dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Der Bereich ist zudem für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) zuständig und erteilt kantonale Bewilligungen für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih.