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Deckt Ihre AHV- oder IV-Rente nicht Ihre Lebenskosten?

Die AHV- oder IV-Rente reicht nicht immer, um die Lebenskosten zu decken. Für solche Fälle gibt es die Ergänzungsleistungen (EL). Diese werden monatlich ausbezahlt.

WAS Wirtschaft Arbeit Soziales
Luzern, Schweiz

Die Idee der EL ist einfach: Reichen die Einnahmen nicht für den Grundbedarf, übernehmen Ergänzungsleistungen den Rest. Dabei werden Ausgaben wie Kosten für den Lebensunterhalt, die Miete, Krankenkassenprämie oder Heimtaxen den Einnahmen gegenübergestellt. Sind die Ausgaben höher, wird EL ausbezahlt. Die Kosten werden vom Bund und von den Kantonen mit Steuereinnahmen finanziert.

Wer hat Anspruch?
Ob Sie Anspruch auf EL haben oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. EL können Sie erhalten, wenn Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben Anspruch auf eine Rente der AHV oder der IV, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten auf ein Taggeld der IV
  • Ihr Vermögen ist kleiner als CHF 100'000.– (Alleinstehende), resp. CHF 200'000.– (Ehepaare)
  • Die Ausgaben sind höher als die Einnahmen

 Melden Sie sich bei uns am Luga-Messestand, Halle 2 / Stand B 229. Wir prüfen Ihre Situation gern. Mehr Informationen, einen Online-Rechner und das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Webseite.

 

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Luc Ulmer

Luc Ulmer

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