Wissen Luga 2024

Betreuen Sie Angehörige?

Angehörige, die regelmässig und unentgeltlich eine hilflose, zu Hause lebende Person betreuen, erhalten als Anerkennung eine Zulage. Die betreuten Personen selbst bekommen einen Gutschein für bestimmte Angebote zur Entlastung. Beide Leistungen werden jährlich ausgerichtet.

Ihre Angehörigen unterstützen und betreuen Sie regelmässig und unentgeltlich? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Anerkennungszulage und einen Gutschein für Entlastungsangebote. Eine Bedingung ist, dass Sie eine Hilflosenentschädigung beziehen.

Sie werden bei alltäglichen Tätigkeiten von Angehörigen unterstützt? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Melden Sie sich an, wir prüfen Ihren Anspruch gern.
Hilflos ist, wer gepflegt oder persönlich überwacht werden muss oder für alltägliche Tätigkeiten dauernd Hilfe benötigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Hilflosenentschädigung.

Die Anerkennungszulage beträgt CHF 800 pro Kalenderjahr. Dieser Betrag wird von der Ausgleichskasse direkt an die betreuenden Angehörigen ausbezahlt. 

Die betreute Person erhält jährlich einen Gutschein im Wert von CHF 1'200. Dieser gilt für verschiedene Angebote:

  • Hilfe im Alltag und im Haushalt
  • Besuchsdienst
  • Entlastungsdienst
  • Palliativbegleitung
  • stationärer Entlastungsplatz (Ferienplatz, Notfallplatz, Tages- oder Nachtplatz)

Das Ziel ist, die betreuenden Angehörigen zu entlasten. Der Kanton Luzern führt eine Liste, bei welchen Leistungserbringern der Gutschein eingelöst werden kann. 

Erfahren Sie mehr auf unserer Webseite oder besuchen Sie unseren Luga-Stand B 229 in der Halle 2. 

Öffentlicher Applaus von Nutzer*innen

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  • 1 Kurt Lötscher