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Schutzräume im Kanton Luzern: Pflicht, Kontrolle und Zuständigkeiten

Wofür ist ein Schutzraum gedacht? Darf man ihn als Keller nutzen? Was müssen Hauseigentümer beachten? Und wo befindet sich der eigene Schutzplatz? Michael Walther, Leiter Ressort Schutzräume und Ersatzbeiträge bei der Abteilung Zivilschutz, Bereich Infrastruktur des Kantons Luzern klärt auf.

Luga
Luzern, Schweiz

Interview: Irene Reis / Bilder: Christoph Arnet und BABS
Ergänzung zur Luga-Zytig, 23. April 2026

Welche Vorgaben muss ein Schutzraum erfüllen?

Grundsätzlich muss jeder Wohnbau mit mehr als 38 Zimmern über einen Schutzraum verfügen. Bei kleineren Bauten kann stattdessen, wenn es die Schutzplatzbilanz des Kantons zulässt, ein Ersatzbeitrag geleistet werden. Diese Ersatzbeiträge werden verwendet, um öffentliche Schutzräume zu bauen und öffentliche sowie private Schutzräume zu erneuern.

Ein Schutzraum sieht einen Quadratmeter Platz pro Person vor. Er muss luftdicht verschliessbar sein und mit einem Notausstieg oder einer Fluchtröhre sowie einer funktionierenden Belüftung ausgerüstet sein. Zudem muss er über Trockenklosetts und Liegestellen verfügen.

Hier geht’s zum Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Pflicht-Schutzraumbau 

Stimmt die Annahme, dass viele Menschen gar nicht wissen, wo ihr Schutzplatz ist? Und wo lässt sich das herausfinden?

Tatsächlich wissen dies viele Personen nicht. Ausserdem kann sich das monatlich ändern, da die Zuweisung vom Kanton jeden Monat anhand der neusten Einwohner- und Gebäudedaten frisch berechnet wird. Auf der Website schutzraumzuweisung.ch findet man ganz einfach heraus, wo der eigene Schutzplatz aktuell liegt.

Hier geht’s zur Schutzraumzuweisung

Was müssen Hauseigentümer mit einem Schutzraum beachten?

Schutzräume dürfen für zivile Zwecke wie zum Beispiel Kellerlagerung genutzt werden. Dabei ist wichtig, dass die Nutzung innerhalb von fünf Tagen ohne Fachkräfte wie Elektriker oder Sanitär rückgängig gemacht werden kann. Fest gebaute Einrichtungen sind daher nicht gestattet. Wichtig für Hauseigentümer: Sie sind für den Unterhalt des Schutzraumes zuständig, sollte alle paar Monate die Belüftungseinrichtung für eine Viertelstunde einschalten, die Panzertüren und Panzerdeckel schliessen und öffnen sowie den Notausstieg säubern.

Ausserdem sind die Eigentümer dafür verantwortlich, dass die angemeldeten Kontrollen durch die Abteilung Zivilschutz ungehindert stattfinden können, also dass alle nötigen Schutzraumkomponenten vor Ort zugänglich sind.

Hier geht’s zum Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Schutzraumkontrolle
Hier geht’s zum Merkblatt für Hauseigentümer zum Unterhalt des Schutzraums
Hier geht’s zum Video des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS zum Unterhalt des Schutzraumes

Hat die aktuelle Weltlage Einfluss darauf, dass die Schutzraumkontrolle in der Schweiz nun verstärkt wurde?

Nicht direkt. Seit es die Schutzraumpflicht gibt, ist im Bundesgesetz verankert, dass sämtliche Schutzräume alle zehn Jahre kontrolliert werden müssen. Daran hat sich nichts geändert, nur an der Organisation dahinter: Die Kontrollpflicht wurde 2023 von den Gemeinden an die Kantone übergeben. Im Kanton Luzern wurde die Abteilung Zivilschutz, Bereich Infrastruktur mit dieser Aufgabe betraut. Damit werden die Schutzraumkontrollen nun zentral koordiniert und damit ein bisschen öffentlichkeitswirksamer umgesetzt.

Was sich tatsächlich verändert hat, ist das Interesse für die Schutzräume in der Bevölkerung. Seit dem Ukraine-Krieg haben wir sichtlich mehr Anfragen aus der Bevölkerung. Privatpersonen möchten wissen, wo sich denn ihr Schutzplatz befinde, und Eigentümer, ob der eigene Schutzraum noch den Anforderungen entspreche.

Lüftungsanlagen, die über 40 Jahre alt sind, müssen ersetzt und allfällige Mängel nach einer Kontrolle ausgebessert werden. Wie wird dies umgesetzt und wer trägt die Kosten?

Unser Bereich Infrastruktur stellt der Eigentümerschaft beziehungsweise der Verwaltung nach der Kontrolle einen Prüfbericht sowie alle nötigen Unterlagen zu, wie zum Beispiel eine Liste für Lieferanten und ein Formular für den Antrag zur Verwendung von Ersatzbeiträgen. Für die Umsetzung ist nämlich der Eigentümer verantwortlich und Mängel müssen innerhalb von rund einem halben Jahr behoben werden.

Die Kosten trägt jedoch grösstenteils nicht der Eigentümer selbst, sondern ein Ausgleichsfonds. Wer Immobilien ohne Schutzraum baut, zahlt in den Fonds ein. Daraus werden Bau und Werterhalt der Schutzräume finanziert. 

Wenn es tatsächlich mal zu einem Ereignisfall kommen würde – wie ist der Ablauf geregelt?

Diesen Ablauf testen wir in der ganzen Schweiz auch jedes Jahr. Der Sirenentest findet jährlich am ersten Mittwoch im Februar statt. Im Ereignisfall ertönen die Sirenen. Dann gilt es, die Anordnung der Behörden zu befolgen. Diese wird im Radio, im Fernsehen oder über die Alertswiss-Kanäle bekanntgegeben.

Hier möchte die Abteilung Zivilschutz, Berich Infrastruktur des Kantons Luzern aber gerne darauf hinweisen: Nur weil wir diese Kontrollen machen, heisst es nicht, dass mit einem solchen Ereignis zu rechnen ist. Es macht einfach Sinn, zur Infrastruktur, die wir haben, Sorge zu tragen. Und das soll nicht für Angst, sondern für Sicherheit sorgen.


Im Rahmen der Luga-Zytig hat das Redaktionsteam eine Kontrolle eines Schutzraumes in Luzern begleitet. 
Die Reportage dazu gibt es hier.

Wer mehr wissen möchte über Schutzräume oder die weiteren Aufgaben des Zivilschutzes, hat an der Luga die Möglichkeit, direkt mit den Fachpersonen ins Gespräch zu kommen.

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