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Erneuerbar Heizen - Förderbeiträge in der Zentralschweiz

Der Ersatz Ihrer alten Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch ein erneuerbares Heizsystem lohnt sich mehrfach! Erhalten Sie attraktive Förderbeiträge für den Ersatz Ihrer bestehenden Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.

Energiefachstellenkonferenz
Luzern, Schweiz

Der Ersatz Ihrer alten Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch ein erneuerbares Heizsystem lohnt sich mehrfach! Sie fördern die regionale Wirtschaft und profitieren in der Regel von tieferen Energiepreisen. Sie profitieren von attraktiven Förderbeiträgen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Als erneuerbare Heizsysteme gelten Wärmepumpen, thermische Solaranlagen und Holzfeuerungen. Zudem können Anschlüsse an Wärmenetze gefördert werden, wenn diese mit Holz, Umweltwärme oder Abwärme betrieben werden. 

In der Zentralschweiz geförderte Heizsysteme

Heizsystem Gefördert in den Kantonen
Luft-Wasser-Wärmepumpe LU, NW, SZ, UR, ZG
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde, Grundwasser) LU, NW, OW, SZ, UR, ZG
Thermische Solaranlage LU, NW, OW, SZ, UR, ZG
Holzfeuerung LU, NW, OW, SZ, UR, ZG
Anschluss an ein Wärmenetz LU, NW, OW, SZ, UR, ZG

Ab 2025 wird der Ersatz einer dezentralen Elektroheizung mit einem höheren Beitrag unterstützt als bisher. Zudem werden Heizungen ab 70 kW in der Regel ebenfalls mit höheren Unterstützungsbeiträgen gefördert.

In fünf Schritten zum Förderbeitrag:

  1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen
    Kontaktieren Sie die Energieberatungsstelle in Ihrem Kanton oder informieren Sie sich hier.
  2. Planen Sie Ihren Heizungsersatz
    Nehmen Sie eine Impulsberatung «erneuerbar heizen» in Anspruch oder nutzen Sie den GEAK Plus als Entscheidungshilfe. Kontaktieren Sie anschliessend eine Fachperson für die Planung des Heizungsersatzes.
  3. Reichen Sie VOR BAUBEGINN Ihr Fördergesuch ein
     Die Eingabe des Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchsportal Ihres Kantons
  4. Ersetzen Sie Ihre Heizung
    Sie haben nach Erhalt der Förderzusage zwei Jahre Zeit (im Kanton Uri: 3 Jahre, im Kt. OW: 1 Jahr) die Sanierung abzuschliessen.
  5. Erhalten Sie Ihr Fördergeld
    Reichen Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten das Abschlussformular bei Ihrem Kanton ein und die Auszahlung des Fördergeldes wird ausgelöst.

Energieberatungs-Telefone:

  • LU: 041 412 32 32
  • NW: 041 618 40 54
  • OW: 041 666 64 24
  • SZ: 041 819 19 90
  • UR: 041 875 26 88
  • ZG: 041 594 53 80

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Christian Frank

Christian Frank

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