Produkt Luga 2024

Erneuerbar Heizen - Förderbeiträge in der Zentralschweiz

Der Ersatz Ihrer alten Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch ein erneuerbares Heizsystem lohnt sich mehrfach! Aus der CO2-Abgabe des Bundes erhalten Sie attraktive Förderbeiträge für den Ersatz Ihrer bestehenden Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.

Der Ersatz Ihrer alten Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch ein erneuerbares Heizsystem lohnt sich mehrfach! Sie fördern die regionale Wirtschaft und werden unabhängig von schwankenden Weltmarktpreisen. Sie profitieren von attraktiven Förderbeiträgen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Als erneuerbare Heizsysteme gelten Wärmepumpen, thermische Solaranlagen und Holzfeuerungen. Zudem können Anschlüsse an Wärmenetze gefördert werden, wenn diese mit Holz, Umweltwärme oder Abwärme betrieben werden. 

In der Zentralschweiz geförderte Heizsysteme:

Heizsystem Gefördert in den Kantonen
Wärmepumpe LU, NW, OW, SZ, UR, ZG
Thermische Solaranlage LU, NW, OW, SZ, UR
Holzfeuerung LU, NW, OW, SZ, UR, ZG
Anschluss an ein Wärmenetz LU, NW, OW, SZ, UR, ZG

In fünf Schritten zum Förderbeitrag:

  1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen.
    Kontaktieren Sie die Energieberatungsstelle in Ihrem Kanton oder informieren Sie sich auf www.energie-zentralschweiz.ch/foerderprogramme.
  2. Planen Sie Ihren Heizungsersatz.
    Nehmen Sie eine Impulsberatung «erneuerbar heizen» in Anspruch (www.erneuerbarheizen.ch/impulsberatung) oder nutzen Sie den GEAK Plus als Entscheidungshilfe (www.geak.ch). Kontaktieren Sie anschliessend eine Fachperson für die Planung des Heizungsersatzes.
  3. Reichen Sie Ihr Fördergesuch ein.
     Die Eingabe des Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchsportal Ihres Kantons (portal.dasgebaeudeprogramm.ch). Alle Details und ein Erklärvideo für die Eingabe finden Sie unter www.energie-zentralschweiz.ch.
  4. Ersetzen Sie Ihre Heizung.
     Sie haben nach Erhalt der Förderzusage zwei Jahre Zeit (im Kanton Uri: 3 Jahre, im Kt. OW: 1 Jahr) die Sanierung abzuschliessen.
  5. Erhalten Sie Ihr Fördergeld.
    Reichen Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten das Abschlussformular bei Ihrem Kanton ein und die Auszahlung des Fördergeldes wird ausgelöst.

Energieberatungs-Telefone

  • LU: 041 412 32 32
  • NW: 041 618 40 54
  • OW: 041 666 64 24
  • SZ: 041 819 19 90
  • UR: 041 875 26 88
  • ZG: 041 594 53 80