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Messe-Auftritt

Hier finden Sie alles zu Ihrem Auftritt an der Messe – von Logistik und Transport über Messestand bis zu Standpersonal.

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Sie können alle nachfolgenden Akkordeons mit einem Klick auf- und wieder zuklappen. Tipp: Nutzen Sie dies, wenn Sie eine Stichwortsuche (Ctrl+f) machen.

Pläne

Übersicht Messegelände – Anreise, Parkplätze, Anlieferung
Hallenpläne

Detaillierte Hallenpläne finden Sie hier ab März 2025.

Messestand

Abfallentsorgung

Für die Abfallentsorgung während des Auf- und Abbaus sind die Standmitarbeitenden selber verantwortlich. Ist dies nicht möglich, können gegen eine Gebühr Gebinde bezogen werden.

Während der Messe wird der Abfall jeweils am Abend nach Messeschluss direkt beim Stand abgeholt (Abfall bitte in den Gang stellen). Für die Entsorgung wird jedem Aussteller eine Pauschale in Rechnung gestellt.

Für Sonderabfälle und für die Abfuhr von Ölen, Fetten und Chemikalien hat der Aussteller, unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, selbst zu sorgen.

Abhängungen

Abhängungen sind Hängevorrichtungen, welche an der Hallenkonstruktion befestigt werden. Es ist den Standmitarbeitenden nicht erlaubt, Teile der Standkonstruktion, Hilfsmittel wie Leuchten und Lampen sowie Dekorationen direkt an der Hallenkonstruktion zu befestigen. Damit die Summe der Abhängungen die Traglast der Hallenkonstruktion nicht übersteigt und die gesetzlichen und versicherungstechnisch zwingenden An­for­der­ungen erfüllt sind, müssen Abhängungen gesamthaft bei der Messe Luzern bestellt werden. Diese Arbeiten werden anschliessend von einer dafür befähigten Unternehmung ausgeführt. Ausnahmen davon müssen mit der Messeleitung abgesprochen werden.

Die Standmitarbeitenden sind für die sachgerechte Verwendung bzw. die korrekten Befestigungen von Konstruktionen an den bereitgestellten Abhängepunkten verantwortlich. Die Messeleitung ist berechtigt, bei unsachgemässer Ausführung, Korrekturen einzufordern. Die Messe Luzern lehnt die Haftung für Schäden an Personen und Sachen durch mangelhafte Montagen an den bereitgestellten Abhängepunkten ab.

Im Preis inbegriffen sind das Material, die Montage sowie die Demontage. Nachträgliche Höhenanpassungen vor Ort werden pro Abhängepunkt zusätzlich verrechnet. 

Die dynamischen Abhängepunkte können inkl. Motorenkettenzüge bestellt werden. Dabei ist je einmal fahren mit dem Motorenkettenzug beim Aufbau und beim Abbau in der Leistung inbegriffen. Dies erfolgt während eines definierten Halbtages beim Auf- bzw. Abbau. Aussteller, die diese Leistung bestellt habe, werden für den Termin von unserem Technikpartner kontaktiert. Zusätzliches Fahren wird zusätzlich verrechnet. 

zum Bestellshop

Blumendekoration

Mit einer stilvollen Blumendekoration am Stand lassen sich schöne Akzente setzen. Die Gärtnerei Pflugshaupt AG in Sursee unterstützt Sie dabei professionell. Bitte nehmen Sie direkt mit Pflugshaupt Kontakt auf (Tel. +41 41 925 70 00).

Website von Pflugshaupt

Einsatz von Gas in den Hallen
Leergutlager

Aufgrund von Platzmangel können wir keinen Lagerraum zur Verfügung stellen.

Mitaussteller anmelden

Mitaussteller sind Firmen, die in irgendeiner Form am Stand einer Firma in Erscheinung treten – sei es durch Anschriften, Objekte oder Prospekte. Für jeden Mitaussteller muss die Mitausstellerpauschale entrichtet werden. Sie können die Mitaussteller in Ihrem Kundenkonto anmelden.

Angemeldete Mitaussteller erhalten ein separates Aussteller-Profil auf der Website.

zum Kundenkonto

Modulstandangebote

Profitieren Sie von unseren beliebten und attraktiven Modulstandangeboten (exkl. Standfläche). Mit den modernen und funktionalen Modulständen müssen Sie sich nicht um den Standbau kümmern und können so entspannt in die Messevorbereitung starten.

siehe «Modulstandangebote»

Spülmaschine

Falls Sie eine Spülmaschine an Ihrem Stand benötigen, unterstützt Sie die Oswald Cateringtechnik AG professionell. Bitte nehmen Sie direkt mit dem Unternehmen Kontakt auf.
Website
E-Mail
Tel. und Pikett +41 31 711 43 60

Falls Sie eine Spülmaschine ohne eingebaute Pumpe im Einsatz haben, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Anmeldung Spülmaschine ohne Pumpe

Standbau

siehe nachfolgende Punkte «Standwände» und «Standböden»

Standskizzen für Anschlüsse/Standbau

Ihre vermassten Standskizzen mit den bestellten elektrischen und sanitären Anschlüssen sowie dem bestellten Standbaumaterial müssen im Bestellshop hochgeladen werden. Falls die Dateien zu gross für einen Upload im Bestellshop sind, können Sie diese per E-Mail senden an info@luga.ch
Sie können Ihre eigenen Standpläne verwenden oder diese Vorlage nutzen.

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Standwände

Alle Stände müssen mit Rück-/Seitenwänden ausgestattet sein.

Sofern Sie die Standwände bei der Messe Luzern bestellt haben, werden diese im R8-Standbau-System gebaut (Masse der Wände: Breite 0.99 m, Höhe 2.5 m). Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei der Bestellung der Wände bei der Messe Luzern von der bestellten Standfläche weniger Platz in der Breite zur Verfügung steht (Berechnung: Standlänge x 0.99 m – 0.04 m).
Beispiel: Bei einem Stand mit einer Länge von 7 m (7 x 0.99 m – 0.04 m) würden 6.89 m zur Verfügung stehen.

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Behandeln Sie die Standwände in Ihrem eigenen Interesse mit Sorgfalt. Defektes Material und der Arbeitsaufwand für das Entfernen von Klebebändern usw. werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. 

Wir bitten Sie daher, keine Nägel und Schrauben an die Wände anzubringen. Das geeignete und erlaubte Befestigungsmaterial können Sie im Messebüro beziehen.

Standböden

Behandeln Sie die Standböden/Hallenböden in Ihrem eigenen Interesse mit Sorgfalt. Defektes Material und der Arbeitsaufwand für das Entfernen von Klebebändern usw. werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.

Wir bitten Sie daher:

  • Falls Sie einen Teppich legen, dürfen nur die leicht haftenden Permafix 542 Verlegebänder verwendet werden, die sich wieder spurenlos entfernen lassen. Entsprechende Rollen (30 mm × 25 m) sind im Messebüro erhältlich.
  • Der Boden darf nicht mit Farbe gestrichen oder beschriftet werden.
  • Entfernen Sie bitte nach der Messe sämtliche Klebebänder und Befestigungsmaterialien. 

Standbaubewilligung / Überhöhe

Für Standbauten über 3 m in den Hallen und über 2.5 m in den Zelthallen benötigen Sie eine Standbaubewilligung. Stellen Sie uns die vermassten Detailpläne (Frontansicht mit eingezeichneten Standbauhöhen) über die «Upload»-Funktion im Bestellshop, per Post oder E-Mail zur Bewilligung zu. Rückwände, die höher als 2.5 m sind, müssen zu den Nachbarständen neutral gestaltet sein.

Für Bauten/Beschriftungen über der Normhöhe von 3 m wird ein Pauschalbetrag von CHF 500.– (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.

Merkblatt zur Standbaubewilligung

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Wettbewerb / Verlosung

Wettbewerbe und Verlosungen sind nur innerhalb des eigenen Standes gestattet und benötigen die schriftliche Zustimmung der Messeleitung. Wenn Sie also einen Wettbewerb durchführen möchten, senden Sie uns bitte die Wettbewerbsunterlagen frühzeitig zur Prüfung und Genehmigung.

Folgende Informationen werden benötigt:
– Datum der Verlosung
– Beschreibung der Preise
– Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner (wann und wie)
– Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen für Wettbewerbe
– Kein Kaufzwang oder Zwang zur Mitgliedschaft
– Hinweis, wenn Daten zu Marketingzwecke verwendet werden
– Gewinne werden nicht bar ausbezahlt
– Keine Weitergabe von Daten an Dritte
– Keine Korrespondenzführung
– Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

Wettbewerb oder Verlosung anmelden

Modulstandangebote

Modulstand «Concept» – ab 10 m2

Der einfache und kostengünstige Stand für einen gelungenen Messeauftritt – ideal für einen schnellen und unkomplizierten Start.

Detaillierte Informationen (Ausstattung und Bild)

Mindestgrösse: 10 m2
Preis: CHF 185.– pro m² (exkl. Standfläche)

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Grafikdaten
Druckdaten Modulstand «Concept»
Zusätzliche Grafikdaten: Preis auf Anfrage
Einsendeschluss: 18. März 2025
Senden an: Steinmetz Expo AG (sk@steinmetz.ch)

Modulstand «Smart» – ab 12 m2

Flexibel und funktional: Dieser Modulstand passt sich Ihren Bedürfnissen an und bietet mehr Gestaltungsfreiheit.

Detaillierte Informationen (Ausstattung und Bild)

Mindestgrösse: 12 m2
Preis: CHF 225.– pro m² (exkl. Standfläche)

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Grafikdaten
Druckdaten Modulstand «Smart»
Zusätzliche Grafikdaten: Preis auf Anfrage
Einsendeschluss: 18. März 2025
Senden an: Steinmetz Expo AG (sk@steinmetz.ch)

Modulstand «Style» – ab 24 m2

Modern und elegant: Der Modulstand, der mit seinem stilvollen Design beeindruckt und Ihre Marke perfekt in Szene setzt.

Detaillierte Informationen (Ausstattung und Bild)

Mindestgrösse: 24 m2
Preis: CHF 320.– pro m² (exkl. Standfläche)

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Grafikdaten
Druckdaten Modulstand «Style»
Zusätzliche Grafikdaten: Preis auf Anfrage
Einsendeschluss: 18. März 2025
Senden an: Steinmetz Expo AG (sk@steinmetz.ch)

Standpersonal

Aussteller/in-Ticket

Jeder Aussteller erhält pro 4 m2 Quadratmeter Standfläche kostenlos ein Aussteller/in-Ticket, maximal 15 Stück. Mit diesen Tickets können sich die Standmitarbeitenden bereits 30 Minuten vor Messebeginn sowie nach Messeschluss auf dem Gelände aufhalten. Das Ticket ist an allen Messetagen gültig und muss täglich am Eingang vorgewiesen werden. Während des Auf- und Abbaus wird für den Zutritt zu den Hallen kein Aussteller/in-Ticket benötigt.

Zusätzliche Tickets sind kostenpflichtig und können über den Bestellshop oder im Messebüro bezogen werden. 

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Anreise

Wir empfehlen den Standmitarbeitenden die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr. Mit der S-Bahn erreichen Sie das Messegelände ab Luzern in nur zwei Minuten.

Wenn Sie mit dem Auto anreisen, stehen Ihnen bei der Ausfahrt «Luzern-Horw» Parkplätze begrenzt zur Verfügung. Unser Gratis-Shuttlebus bringt Sie direkt zum Luga-Gelände. Die Busse verkehren 1 Stunde vor Messebeginn bis 30 Minuten nach Messeschluss.

Übersicht Messegelände: Anreise, Parkplätze, Anlieferung (PDF)

 

Parkkarten und Parkplätze
Arbeitsbewilligungen für ausländische Mitarbeitende

Standmitarbeitende und/oder Standbauerinnen und Standbauer aus den EU/EFTA-Staaten, die länger als acht Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten, müssen mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn auf der Plattform des Staatssekretariats für Migration eine Online-Meldung vornehmen. 

zum Meldeverfahren

Sonntagsarbeitsbewilligung

Sonntagsarbeit ist für Messebetriebe und deren Personal, welches mit dem Auf- und Abbau, der Bedienung der Stände und Eintrittskassen sowie mit dem Unterhalt beschäftigt ist, nicht bewilligungspflichtig (Art. 43 Abs. 2 ArGV2) (siehe Messebetriebsordnung Punkt 2.4).

Personalvermittlung

Adia stellt Ihnen schnell und einfach temporäre Aushilfen zur Verfügung.

Antragsformular von Adia

Dienstleistungen

Abfallentsorgung
Cateringangebote Standlieferung und Kulinarikpass
E-Autos Ladestationen

Die Messe Luzern verfügt über zwei Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit einer maximalen Ladeleistung von 22 kW. Die Ladestationen befinden sich hinter Halle 1 und sind nur für Fahrzeuge zugänglich, die über eine Zufahrtsbewilligung (Schranke bei der Anlieferung) verfügen.

Eine Reservierung der Ladestationen ist nicht möglich. Die Bezahlung des bezogenen Stroms erfolgt in der Regel über die App «eCarUp», in der auch die gültigen Preise ersichtlich sind.

Nach abgeschlossenem Ladevorgang müssen die Fahrzeuge unverzüglich die Ladeparkplätze verlassen.

Fotografie

Möchten Sie von Ihrem Messestand professionelle Fotos für Ihre Website oder die Imagebroschüre? Unser Messefotograf Christoph Arnet bietet Ihnen individuelle Angebote an.

zu den Angeboten

Geldwechsel

Wir stellen Ihnen einen Geldwechsel-Service zur Verfügung. Melden Sie sich bei der Information im Foyer der Hallen 1 und 2.

Internet / WLAN

Es wird dringend empfohlen, die Internetverbindung direkt bei der Messe Luzern zu bestellen und Ihr Netzwerk am Stand kabelgebunden zu verrichten, anstatt WLAN zu verwenden.

Während einer Messe ist die Dichte von WLAN-fähigen Geräten in den Hallen sehr gross. Dies kann zur Folge haben, dass WLAN in den Hallen nicht immer stabil funktioniert und Störungen auftreten können. Sowohl das öffentliche Wireless LAN in den Hallen 1 bis 4 (mehr Informationen unter www.swisscom.ch/pwlan) als auch vom Aussteller selbst installierte WLANs über eigene Access Points oder Router können von diesen Störungen betroffen sein.

zum Bestellshop

Kinderbetreuung

Damit Sie genügend Standpersonal organisieren und sich während der Luga voll und ganz auf die Kundengespräche fokussieren können, bietet unser Partner small Foot AG eine professionelle Betreuung für Kinder von Standmitarbeitenden an. 

zur Anmeldung

Parkkarten und Parkplätze

Bei der Messe Luzern haben Sie verschiedene Parkmöglichkeiten.

Während dem Aufbau/Abbau
Parkzone P11/21: kostenlos und ohne Parkkarten
Parkzone P1: kostenlos und ohne Parkkarten
Parkzone P2: CHF 2.– pro Stunde (Parkuhr, bezahlbar in bar oder mit Twint)

Während der Messe
Parkzone P11/P21: Dauerparkkarte für Aussteller CHF 200.– (beschränkte Anzahl)
Parkzone P1: Dauerparkkarte für Aussteller CHF 150.– (beschränkte Anzahl)
Parkzone P2: CHF 2.– pro Stunde (Parkuhr, bezahlbar in bar oder mit Twint)

Als Aussteller können Sie im Bestellshop für die Parkzone P1 und P11/P21 eine Dauerparkkarte bestellen. Damit kann während der Veranstaltung unbeschränkt parkiert werden. Die Anzahl an verfügbaren Parkkarten ist beschränkt.

zum Bestellshop

Übersichtsplan Parkplätze

 

Reinigung

Die allgemeine Reinigung der Messehallen, das heisst der Zirkulationsflächen, wird täglich von der Messe Luzern durchgeführt. Die Reinigung des Standes ist hingegen Sache des Ausstellers. Wenn Sie Ihren Stand vor und/oder während der Messe nicht selber reinigen möchten, unterstützt Sie die Firma Perltex.

Reinigung bestellen

Restaurant für Standbauer/innen und Aussteller/innen
Sanität

Während der Öffnungszeiten der Messe steht eine Sanität zur Verfügung. Diese befindet sich im Foyer der Halle 2 vor dem Ausgang zur Passerelle Halle 3 und 4. Die Sanität kann bei der Info im Foyer der Hallen 1 und 2 angefordert werden.

Schliessfächer

Auf der Galerie im Foyer der Hallen 1 und 2 stehen Ihnen kostenlose Schliessfächer zur Verfügung. Die Anzahl an verfügbaren Schliessfächern ist beschränkt.

Gastronomie

Restaurant für Standbauer/innen sowie Aussteller/innen

Auf- und Abbau, Dienstag, 22. bis Donnerstag, 24 April 2025 und Montag, 5. Mai 2025
– Das Wirtshaus in der Halle 3, 1. OG, hat von 9.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und bietet eine Auswahl an Sandwiches und Snacks an. Ab 11.30 Uhr gibt es zudem ein Mittagsmenü (Fleisch und Vegi).
– Im Foyer der Hallen 1 und 2 steht während der ganzen Aufbauzeit eine Kaffeemaschine mit Münzautomat bereit. 

Während der Luga, 25. April bis 4. Mai 2025
– Das Restaurant «Chalet» öffnet für Ausstellerinnen und Aussteller bereits um 9.00 Uhr
– Sowohl Standmitarbeitende als auch Besuchende können sich an der Messe verpflegen.
Mit dem Kulinarik-Pass können Sie und Ihre Standmitarbeitenden oder Ihre Gäste bargeldlos in unseren Restaurants konsumieren.
zum Bestellformular

Kulinarikpass

Mit dem Kulinarik-Pass können Sie und Ihre Standmitarbeitenden oder Ihre Gäste bargeldlos in unseren Restaurants konsumieren.

zum Bestellformular

Catering Standlieferung

Damit haben Sie für Ihre Mitarbeitenden und Gäste immer die passende Erfrischung im Kühlschrank. Der Liefer- und Abholservice ist während der gesamten Messe im Angebot inbegriffen. 

zum Bestellformular

Bewilligung Standparty

Möchten Sie mit Kundinnen und Kunden auf Ihrem Stand einen erfolgreichen Tag feiern? Veranstaltungen, die länger als die ordentlichen Öffnungszeiten dauern, müssen gemeldet werden. 

Sie haben die Möglichkeit, für das Catering der Standparty bei der Gastronomie der Messe Luzern Personal sowie kulinarische Köstlichkeiten zu bestellen. Siehe vorangehender Punkt «Catering Standlieferung».

Standparty melden

Degustation von alkoholischen Getränken

Die Gratis-Degustation von Wein und Bier ist nicht bewilligungspflichtig. Eine Ausnahmebewilligung wird jedoch benötigt, wenn gebranntes Wasser (Spirituosen) angeboten werden.

zum Merkblatt des Kantons Luzern

Handel mit alkoholischen Getränken

Der Handel mit alkoholischen Getränken ist bewilligungspflichtig. Entscheidend dabei ist das Abgabesortiment am Stand. 
Bitte studieren Sie dazu das Merkblatt.

zum Merkblatt des Kantons Luzern

Kochen mit Gas im Freien

Logistik und Transport

Anlieferungen

Lieferzeiten

Während des Aufbaus:
Dienstag, 22.04. bis Donnerstag, 24.04.2025: 08.00-17.30 Uhr

Während der Messe:
Vom Freitag, 25.04. bis Sonntag, 04.05.2025 von 10.00 Uhr bis 18.30 Uhr, ist es nicht gestattet, mit Fahrzeugen ins Gelände zu fahren. 
Warenanlieferungen sind von 07.00 bis 10.00 Uhr sowie von 18.30 bis 19.30 Uhr zu organisieren.

Lieferadresse

Zufahrtsplan (PDF) 

Wenn Sie z.B. Prospekte oder Give-aways für Ihren Standauftritt direkt in die Messehallen senden, verwenden Sie bitte folgende Adresse:

Messe Luzern AG
(Ihr Firmenname und Ihre Standnummer)
Horwerstrasse 87
6005 Luzern

Entgegennahme von Lieferungen

Bitte beachten Sie, dass wir für Lieferungen weder Garantien übernehmen, noch Unterschriften leisten und Papiere annehmen. Sollte eine Sendung mit einer Garantie angeliefert werden, müssen wir die Annahme verweigern und die Sendung zurücksenden.

Bodenverstärkungen in Zelthallen

Für Ausstellungsgüter, die die Last von 400 kg/m2 übersteigen, müssen Sie eine Bodenverstärkung bestellen (kostenpflichtig).

zum Bestellshop

Geländeplan

Für Sie wichtige Standorte
– Messebüro: Halle 3 im 2. OG
– Infostellen: Foyer und Vorzone
– Erste Hilfe: Foyer bei Halle 2

zur Geländeübersicht (Link folgt ab März)

Hebebühne

Die Messe Luzern verfügt über zwei Scherenbühnen (bis 14m und bis 17m). Diese können Sie bei uns bestellen.

Werden der Messe Luzern Güter zum Be- oder Entladen von Fahrzeugen, für Rangierarbeiten oder den Transport in ein temporäres Lager übergeben, sind diese Güter bis maximal CHF 25'000 versichert. Für weitergehende Ansprüche in einem Schadenfall ist der Aussteller verpflichtet, eine separate Transportversicherung abzuschliessen (siehe Messebetriebsordnung Punkt 12).

zum Bestellshop

Hubstapler

Die Messe Luzern bietet Ihnen bei Bedarf einen Hubstapler-Service an (max. Traglast von 3.5t). Diesen können Sie vorab im Bestellshop bestellen. 
Für Bestellungen vor Ort wenden Sie sich bitte direkt an das Messebüro.

zum Bestellshop

Versicherung Transport
Zoll

Wenn Sie aus dem Ausland anreisen, beachten Sie bitte das Merkblatt zu den Zollformalitäten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Zollinspektorat Aarau. Es kann auf dem Messeplatz zu Kontrollen durch die Eidgenössische Zollverwaltung kommen.

Merkblatt Zollformalitäten

Reglemente und Bestimmungen

Aussteller-Reglement
Messebetriebsordnung
Rauchverbot

Bitte beachten Sie, dass in allen Hallen und Zelten ein permanentes Rauchverbot gilt – sowohl beim Auf- und Abbau als auch während der Messe.

Hundeverbot

Bitte beachten Sie, dass Hunde auf dem ganzen Messegelände keinen Zutritt haben.
Ausnahmen gelten für Assistenzhunde, sofern am Messeeingang ein gültiger Ausweis vorgewiesen wird.

Campingverbot

Bitte beachten Sie, dass das Campieren auf den Parkplätzen rund um das Messegelände nicht erlaubt ist.

Mehrwertsteuer Rückerstattung

Aussteller mit Sitz im Ausland können die Schweizer Mehrwertsteuer zurückfordern. Dazu müssen folgende Vorgaben erfüllt werden.

Anforderungen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (Deutsch)

Remboursement de la taxe sur la valeur ajoutée (Français)

Reimbursement of Swiss value-added tax (English)

Bewilligungen

Standbaubewilligung
Wettbewerbe
Sonntagsarbeitsbewilligung
Arbeitsbewilligungen für ausländische Mitarbeitende
Degustation von alkoholischen Getränken
Handel mit alkoholischen Getränken

Sicherheit

Sicherheitsrundgang

Vor Messebeginn machen Verantwortliche der Messe Luzern AG einen Rundgang durch die Hallen, um die Stände auf ihre Sicherheit zu überprüfen.
Dabei werden folgende Punkte beurteilt:

  • Befestigungen
  • Brandschutz
  • Betriebssicherheit

Sollte bezüglich dieser Kriterien ein Schadenpotenzial vorhanden sein, werden die Verantwortlichen der Messe Luzern AG mit den entsprechenden Ausstellern Empfehlungen oder Massnahmen besprechen.

Gemäss der geltenden Messebetriebsordnung ist der Aussteller in jedem Fall haftbar für alle Ereignisse im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb seines Messestandes.

Diebstahl

Die Messe Luzern organisiert ab dem ersten offiziellen Aufbautag bis zum Ende der Abbauzeit eine Hallenbewachung. Trotz dieser Massnahme können Diebstähle nicht ausgeschlossen werden. Auch kann die Messe Luzern bei Diebstahl keine Haftung übernehmen (siehe Messebetriebsordnung Punkt 12).

Wir empfehlen, Kleininventar wie Flachbildschirme, Laptops oder Kaffeemaschinen erst bei Messebeginn zu platzieren und nach Ende der Messe mitzunehmen. Für grosse und wertvolle Gegenstände haben Sie die Möglichkeit, direkt bei der Securitas AG (Tel. +41 58 910 28 28) eine Standbewachung zu buchen.

Während der Messedauer empfehlen wir, jeweils vor Messebeginn und nach Messeschluss die Gegenstände in Ihrem geschlossenen Korpus oder in Ihrer Kabine zu deponieren oder mitzunehmen.

Versicherung

Die Messeleitung schliesst eine Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche Dritter (Besuchende usw.) ab. Diese Versicherung erstreckt sich nicht auf die persönliche Haftpflicht der Aussteller und ihres Personals. Jeder Aussteller hat für die Schäden, die er selbst oder von ihm beauftragte Dritte, gleich aus welchem Grunde, am Eigentum der Messe oder am Leben und Besitz Dritter verursachen, aufzukommen.

Anmeldung Versicherung

Versicherung Transport

Werden der Messe Luzern Güter zum Be- oder Entladen von Fahrzeugen, für Rangierarbeiten oder den Transport in ein temporäres Lager übergeben, sind diese Güter bis maximal CHF 25'000 versichert. Für weitergehende Ansprüche in einem Schadenfall ist der Aussteller verpflichtet, eine separate Transportversicherung abzuschliessen (siehe Messebetriebsordnung Punkt 12).

Einsatz von Gas in den Hallen

Fest installierte Erdgasanschlüsse sind nicht vorhanden. In den permanenten Hallen ist der Einsatz von Flüssiggas (Butan, Propan usw.) feuerpolizeilich verboten (siehe Messebetriebsordnung Punkt 11).

In Zelthallen bedarf der Einsatz und die Lagerung von Flüssiggas der schriftlichen Zustimmung durch die Feuerpolizei der Stadt Luzern. Eine entsprechende Bewilligung ist durch den Aussteller direkt bei der Feuerpolizei der Stadt Luzern einzuholen.

Reklame-, Spiel- und Unterhaltungsballons, die mit Wasserstoff oder anderen feuergefährlichen Gasen gefüllt sind, dürfen nicht in die Messehallen oder das Messegelände mitgebracht oder in diesen abgefüllt, abgegeben oder verkauft werden. Ballone dürfen nur mit nicht brennbaren Gasen gefüllt werden (z.B. Ballongas, Helium, Luft).

Vorsicht vor Spam-Mails und -Post

Leider kursieren immer wieder irreführende E-Mails und Briefe, die fälschlicherweise im Namen der Luga versendet werden.

Diese Nachrichten, teilweise auf Englisch verfasst, bieten Ihnen beispielsweise an, eine Liste mit Besuchenden- oder Ausstellerdaten zu erwerben. Bitte beachten Sie, dass solche Angebote nicht von uns stammen und die Absender keinen Zugang zu diesen Daten haben.

Ein weiteres Beispiel sind Briefe, die zur Bestätigung Ihrer Kontaktdaten oder zur Herausgabe weiterer Informationen auffordern. Auch hier besteht keinerlei Zusammenarbeit, und wir geben Ihre Daten niemals an Dritte weiter.

Wir bitten Sie daher, solche E-Mails und Briefe zu ignorieren. Zögern Sie nicht, uns bei Unsicherheiten zu kontaktieren.

Das Tool für Ihren Messe-Auftritt

Bestellshop

Vom Stromanschluss bis zum Hubstapler – hier bestellen Sie alle Leistungen für Ihren Messe-Auftritt.

Haben Sie Fragen?

Irene Aregger
Messekoordinatorin

E-Mail
Tel. +41 41 318 37 73