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Kapital oder Rente – ein Entscheid fürs Leben

Jeder muss sich vor der Pensionierung mit der Frage auseinandersetzen: Soll ich das Guthaben aus der Pensionskasse als Rente oder als Kapital beziehen? Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Eines vorweg: Eine allgemeingültige Antwort darauf, welche Möglichkeit besser ist, gibt es nicht.

Die meisten Pensionskassen ermöglichen den Versicherten, das Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge nicht als Rente, sondern auf Wunsch als Kapital zu beziehen. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich nur einen Teil des Altersguthabens auszahlen zu lassen. Spätestens im Alter von 55 Jahren sollte man sich über die Pensio­nierung Gedanken machen und das Thema Renten­bezug oder Kapitalauszahlung, die je nach Pensionskasse bis zu drei Jahre vorher angemeldet werden muss, prüfen. So kann verhindert werden, dass wichtige Weichenstellungen verpasst werden.

 

Rente – Sicherheit durch regelmässige Überweisungen

Am Jahresanfang erhalten alle Angestellten den aktuellen Pensionskassenausweis zugestellt.  Daraus ist ersichtlich, wie hoch die Rente bzw. das Alterskapital zum Zeitpunkt der Pensionierung etwa sein wird. Dabei handelt es sich um eine Hochrechnung, die immer genauer wird, je näher der Zeitpunkt der Pensionierung kommt. Wer während der ganzen Erwerbstätigkeit Beiträge in die Pensionskasse eingezahlt hat, verfügt am Ende über ein beachtliches Guthaben. Dieses fällt bei Personen, die ein Teilzeitpensum hatten, über längere Zeit nicht arbeiteten oder im Ausland tätig waren, tiefer aus. Eine lebenslang garantierte Rente bietet eine hohe Sicherheit. Man braucht sich weder um Anlagefragen noch um die Liquiditätsplanung zu kümmern, was mit zunehmendem Alter sicher als Pluspunkt empfunden wird. Monat für Monat erhält man einen fixen Betrag, auch wenn man hundert Jahre oder noch älter wird. Das einzige Restrisiko ist die Teuerung, welche die Kaufkraft im Laufe der Zeit vermindert. Eine Rente eignet sich für Personen, die sich fit und gesund fühlen und mit einer hohen Lebenser­wartung rechnen.

Wer ausserdem über kein nennenswertes weiteres Vermögen verfügt und auch keine Lust darauf hat, das Vorsorgekapital selber zu verwalten, für den ist die Rente von Vorteil. Damit sichert man sich ein Einkommen, solange man lebt. Als Nachteil des Rentenbezugs gelten die schlechteren Leistungen für die Hinterbliebenen. Denn die überlebende Partnerin, der überlebende Partner erhält meistens nur sechzig Prozent der Pensionskassenrente der verstorbenen Ehe- oder eingetragenen Partnerin bzw. des verstorbenen Ehe- oder eingetragenen Partners. Dies gilt auch für Paare, die zum Zeitpunkt des Todes mindestens fünf Jahre ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt haben. Zudem wird das Guthaben, das nicht für die Rentenzahlungen verbraucht worden ist, zum Todeszeitpunkt einfach an die Pensionskasse weitergegeben und nicht an die Angehörigen. Als weiterer Nachteil gilt der Steueraspekt, denn das monatlich ankommende Geld muss als Einkommen versteuert werden.

 

Kapitalbezug – hohe Flexibilität

Mit dem Kapitalbezug kann man frei und flexibel über das Vermögen verfügen und die Höhe der Bezüge den Bedürfnissen anpassen: Zum einen können Sie sich in der verbleibenden Zeit noch etwas gönnen, zum anderen lässt sich das Vermögen an die Nachkommen weitervererben. Wer zudem mit Anfang sechzig krank ist und weiss, dass es um seine Lebenserwartung nicht gutsteht, der bezieht bei der Pensionierung mit Vorteil sein Kapital aus der beruflichen Vorsorge. Denn die Witwe oder der Witwer würde beim Rentenbezug nur sechzig Prozent der Rente erhalten. Aus steuerlicher Sicht ist der Kapitalbezug auf Dauer attraktiver, da er nur einmal als Einkommen zu einem speziellen Tarif, getrennt vom übrigen Einkommen, versteuert werden muss. Spätere Erträge aus dem Kapital unterliegen je nach Anlagekategorie der Einkommenssteuer und das Kapital der Vermögenssteuer. Der Bezug der Vorsorgegelder setzt jedoch gewisse Finanzkenntnisse voraus, da Kapitalbezüger sich fortan selbst um die Geldanlage kümmern müssen. Zudem braucht es auch einen disziplinierten Umgang beim Verzehr des Kapitals, damit das Geld bis ans Lebensende reicht.

 

Mischform als dritte Variante

Es gibt auch die Option, einen Teil des Gelds in Form von Kapital und den anderen Teil als Rente zu beziehen. Mit dem Kapitalbezug kann man sich beispielsweise besondere Wünsche erfüllen, wie eine grössere Reise, eine Hausrenovation oder eine Vererbung; mit der Rente sichert man die finanzielle Existenz bis ins hohe Alter ab. So lassen sich die Vorteile beider Varianten miteinander kombinieren.

 

Entscheidung für Jahrzehnte

Eines muss man sich vor Augen halten: Der einmal gefällte Entscheid lässt kein Zurück mehr zu, er ist definitiv bis ans Lebensende. Dabei sollten Sie neben dem Gesundheitszustand und der Budgetberechnung auch die Familienverhältnisse, steuerliche Aspekte und die nähere und weitere Zukunftsplanung berücksichtigen. Angesichts der Tragweite der Entscheidung ist es in jedem Fall ratsam, einen Vorsorgeexperten beizuziehen, der Ihnen die für Sie optimale und auf Ihre individuelle Situation abgestimmte Lösung aufzeigt. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin mit einer Vorsorgeberaterin oder einem Vorsorgeberater der AXA.

 

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